Flächenermittlung vom Fachmann
Weist eine gemietete Wohnung eine Fläche auf, die mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen zur Mietminderung berechtigten Mangel der Mietsache dar.
Wollen Sie als Mieter Gewissheit über ihre Wohnungsgröße haben?
Wollen sie sich als Vermieter Rechtsstreitigkeiten um die Wohnungsgröße und der Nebenkostenabrechnung ersparen?
Wir haben die Lösung und bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- Wohnflächenermittlung - gemäß Wohnflächenverordnung
- Nettogrundflächenermittlung - nach DIN 277
Kontakt
Ingenieurbüro für Energieberatung und Baudienstleistung
Dipl.-Ing. Ralf Mock
Bockhorn 87
29664 Walsrode
Tel.: 05162 / 916 16
Fax: 05162 / 916 17
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